Nah am Menschen sein

Entlassung

Wenn Ihre Genesung soweit fortgeschritten ist, dass Sie nach Hause dürfen, veranlasst der Arzt Ihre Entlassung. Diese erfolgt in der Regel vormittags. Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Kurzbericht für Ihren weiterbehandelnden Arzt mit Therapieempfehlungen und Angabe der hier im Hause verwendeten Medikamente.

Wenn Ihnen Ihr Hausarzt weiterhin Arzneimittel verordnen muss, kann es sein, dass diese anders aussehen, einen anderen Namen tragen oder dass es andere sind als die, die Sie im Krankenhaus erhalten haben. Das hat mehrere Gründe. In der Regel muss die Behandlung zu Hause anders sein als im Krankenhaus, sie muss auch auf den geänderten Lebensrhythmus abgestimmt werden. Viele völlig gleichartige Medikamente werden auch von verschiedenen Arzneimittelherstellern unter sehr unterschiedlichen Namen und zu verschiedenen Preisen in den Handel gebracht. Außerdem sind die Preise vieler Medikamente für Krankenhäuser anders als für Apotheker. Ihr Hausarzt wird Ihnen daher nicht immer namensgleiche, sicherlich aber wirkungsgleiche Medikamente verordnen. Unter den vielen Präparaten wird er außerdem ein preisgünstiges auswählen, schließlich sollen die Kosten im Gesundheitswesen - und auch Ihr persönlicher Krankenkassenbeitrag - bezahlbar bleiben.