Wahlleistung
Wahlleistungen sind Leistungen, die Sie gegen Aufpreis wählen können, zum Beispiel:
- ärztliche Leistungen, die von den leitenden Ärzten des Krankenhauses oder deren Vertretern – also nicht nur in der Abteilung, in der Sie untergebracht sind – persönlich erbracht werden. Dazu zählen auch Ärzte von außerhalb, die von Ihrem behandelnden Arzt hinzugezogen werden.
- die Unterbringung in einem Einbettzimmer mit oder ohne Komfortpaket oder im Zweibettzimmer mit Komfortpaket
- die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
- Telefon
Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns sowie die Kosten für Ihren Aufenthalt regeln. Diese können Sie jederzeit in der Patientenaufnahme erhalten oder auch einsehen.
